Der Bundesgerichtshof hat abschließend entschieden, dass das Land Berlin der Netzbetreibergesellschaft GASAG AG die Konzession zur Nutzung des Gasversorgungsnetzes der Stadt Berlin erteilen muss, und somit das im ursprünglichen Vergabeverfahren eingereichte Angebot des Unternehmens anzunehmen ist. Hintergründe und Verlauf des Gerichtsverfahrens können der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes unter https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021052.html entnommen werden.