FFVAV: Die neue „Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung – FFVAV“ stellt u.a. verpflichtende Anforderungen an die Fernwärmenetzbetreiber in Bezug auf einzusetzende Messtechnik, Rechnungsstellung oder die Bereitstellung der Verbrauchsinformationen für die Kunden. So darf seit dem 05.Oktober 2021 grundsätzlich nur noch fernauslesbare Messtechnik verbaut werden. Ab dem 1. Januar 2022 ist die Bereitstellung von standardisierten Messdaten …