Erlass der FFVAV und Novelle der AVBFernwärmeV

FFVAV:

Die neue „Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung – FFVAV“ stellt u.a. verpflichtende Anforderungen an die Fernwärmenetzbetreiber in Bezug auf einzusetzende Messtechnik, Rechnungsstellung oder die Bereitstellung der Verbrauchsinformationen für die Kunden. So darf seit dem 05.Oktober 2021 grundsätzlich nur noch fernauslesbare Messtechnik verbaut werden. Ab dem 1. Januar 2022 ist die Bereitstellung von standardisierten Messdaten und Verbrauchsinformationen nach den Vorgaben der FFVAV von den Fernwärme- oder Fernkälte- Lieferanten zu leisten.

Verordnung FFVAV

AVBFernwärmeV

Der Erlass der FFVAV am 05.Oktober 2021 erfolgte nach der Genehmigung durch den Bundesrat im Sommer diesen Jahren. Der ebenso durch den Bundesrat genehmigte Erlass einer Novellierung der AVBFernwärmeV steht weiterhin aus. Die Änderungsentwürfe zur AVBFernwärmeV sehen beispielsweise einen rechtlichen Anspruch der Kunden auf Anschlusswertreduzierung während der Vertragslaufzeit vor. AGFW 2021