Mit Beschluss vom 5.Juli 2021 hat der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg der vom Land Berlin gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin eingelegten Berufung eine Absage erteilt. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 30.Juni 2017, wonach das Land Berlin keinen Anspruch auf die Übernahme des im Besitz der Vattenfall Wärme Berlin AG befindlichen Wärmenetzes hat, ist somit rechtsgültig. Zusätzliche Erläuterungen können der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes entnommen werden.